Grundsätzliches zum Thema der Abstinenz-Nachweise
Bei Auffälligkeiten unter Drogeneinfluss sind zwingend in jedem Fall Abstinenz-Nachweise vor Deiner MPU erforderlich: Immer Pflicht !
Bei Auffälligkeiten unter Alkoholeinfluss sind in vielen Fällen Abstinenz-Nachweise vor Deiner MPU erforderlich: In einigen Fällen Pflicht !
Was sind Abstinenz-Nachweise? Wer braucht das eigentlich?
Abstinenz-Nachweise betreffen nur Auffälligkeiten mit Alkohol (in bestimmten Fällen) und immer Auffälligkeiten mit Drogen (BtmG).
Unter Abstinenz versteht man hier eine vollkommene Enthaltsamkeit von Alkohol oder Drogen nach dem BtmG (Betäubungsmittelgesetz)!
Unterm Strich bedeutet das:
Wer bestimmt nun, ob und welche Abstinenz-Nachweise zu erbringen sind?
Eine sehr wichtige Frage für Alle, die mit Alkohol oder Drogen aufgefallen sind.
MERKE BITTE:
1. Nicht Deine Führerscheinstelle, nicht irgendwelche Kumpel oder dubiose "Internetseiten" sagen Dir das.
Du erfährst es fachlich korrekt und zuverlässig nur über kompetente Stellen im Rahmen einer ausführlichen Beratung.
2. Nicht was Du gerne hören möchtest oder Dir wünschst, ist entscheidend.
Sondern nur das Ergebnis einer fundierten Beratung auf der Grundlage der offiziellen Beurteilungskriterien!
Diese Beurteilungskriterien sind herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM).
Diese Anforderungen von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) offiziell 2006 übernommen.
Danach hat jede Begutachtungsstelle (sog. MPU-Stelle) vorzugehen.
Daher ist die beste und zuverlässigste Lösung immer (!) ein MPU-Erstgespräch zu vereinbaren.
Jetzt hier Termin vereinbaren: 0541-1819852 oder 0170-5262614
Um eine sichere Information zu bekommen, was Du wirklich brauchst, müssen u.a. auch die Vorgaben der sog. Beurteilungskriterien herangezogen werden.
Dazu müssen wir Dir zusätzlich viele Fragen stellen, um Dir eine Antwort so genau und zutreffend wie möglich geben zu können.
Damit kannst Du dann auch sicher zur MPU gehen und hast diesen wichtigen Teil schon mal gut erfüllt.
Denn das wird am Tag Deiner MPU erwartet, dass Du Dich vorher sachkundig und "schlau" gemacht hast.
(Leider ein häufiger Fehler vieler Leute, die zu blauäugig oder leichtfertig an die MPU herangehen und Geld zum Fenster 'rauswerfen).
Abstinenz-Nachweise bei Alkohol und Drogen
Nur in einem persönlichen Gespräch erfährst Du sicher, ob und was Du wirklich brauchst !
Bei Auffälligkeiten unter Alkoholeinfluss sind in vielen Fällen bestimmte Nachweise über einen längeren Abstinenz-Zeitraum vor der MPU erforderlich.
Welche Nachweise brauchst Du?
Ob Du überhaupt Nachweise brauchst, welche dies sind, sowie der entsprechende Nachweiszeitraum richtet sich nach deiner persönlichen Vorgeschichte,
deinem Trinkverhalten in der Vergangenheit.
Dazu wird eine Einstufung vorgenommen, in welchen Bereich das damalige Konsumverhalten gehört.
Am besten lässt sich dies mit fachlicher Unterstützung rechtzeitig vor der MPU klären,
z. B. im dringend empfohlenen >> MPU-Erstgespräch.
Einstufung (3 Bereiche):
a) Alkohol-Gefährdung
Bei festgestellter Alkohol-Gefährdung genügen meistens regelmäßig kontrollierte Blut- und Leberwerte:
GGT, GOT, GPT = Leberwerte
MCV = Blutwert, der das Volumen der roten Blutkörperchen anzeigt (Veränderungen können auf hohen Alkoholkonsum hindeuten)
CDT (dieser Wert zeigt an, ob jemand in den letzten Wochen massiven Alkoholmissbrauch hatte – bei geringem Konsum befindet sich der Wert dagegen im Normbereich).
Dieser Wert sollte einmalig kurz vor der MPU gemessen werden.
Die Werte GGT, GOT, GPT und MCV sollten alle 4 – 6 Wochen über einen längeren Zeitraum hinweg bis zur MPU vom Hausarzt ermittelt werden.
Wenn die Werte im Normbereich liegen, kann es möglich sein, dass der Arzt die nächste Kontrolle erst in einem halben Jahr empfiehlt.
Da für die MPU jedoch engmaschige Kontrollen (alle 4 – 6 Wochen) von Vorteil sind, solltest Du dies offen mit Deinem Hausarzt besprechen.
Die Kosten für die Werte kann Dir der Hausarzt ebenfalls nennen.
Wer in den Bereich der Alkohol-Gefährdung eingestuft wird und sich trotzdem für einen freiwilligen Alkoholverzicht entscheidet, muss dies über Abstinenznachweise belegen. Wie dies abläuft, kannst Du unter den nächsten Punkten lesen.
b) Alkohol-Missbrauch
Bei Alkohol-Missbrauch sind Abstinenznachweise zu erbringen.
Der absolute Mindest-Nachweiszeitraum liegt bei einem halben Jahr, in der Regel ist jedoch ein ganzes Jahr erforderlich.
c) Alkohol-Abhängigkeit
Bei eindeutig festgestellter Alkohol-Abhängigkeit sind in jedem Fall Abstinenznachweise über den Zeitraum von einem ganzen Jahr zu erbringen.
Tipp
Die oben genannten Blut- und Leberwerte können als unterstützende Belege auch parallel zu einem Abstinenzprogramm erhoben und bei der MPU zusätzlich vorgelegt werden!
Dies kann ein Vorteil sein!
Ablauf des Abstinenzprogramms
Die Abstinenznachweise bei Alkohol-Missbrauch und Alkohol-Abhängigkeit können über Urin- oder Haaranalysen erfolgen.
Im Labor wird der Wert „ETG“ ermittelt, ein Abbauprodukt von Alkohol.
Außerdem wird der Kreatinin-Wert festgestellt (zeigt an, ob der Urin verdünnt ist – dies könnte ein Manipulationsversuch sein).
Das Nachweisprogramm darf nur über anerkannte Labore (zertifiziert nach ISO 17025) oder Begutachtungsstellen erfolgen.
Haaranalysen
Bei der Haaranalyse wird jeweils ein 3 cm langer Haarstrang untersucht. Man geht von einem Haarwachstum von 1 cm pro Monat aus.
Somit können 3 cm lange Haare die vergangenen 3 Monate rückwirkend belegen.
Für ein halbes Jahr werden dementsprechend 2 Haarproben benötigt, für ein Jahr 4 Haarproben.
Urinscreenings
Zum Nachweis über Urinscreenings wird ein Vertrag abgeschlossen. Die Entnahme der Probe erfolgt relativ kurzfristig und auf jeden Fall unvorhersehbar!
Das bedeutet, dass man kurzfristig zum Termin einbestellt wird und innerhalb von 24 Stunden erscheinen muss.
Nach Ausweiskontrolle wird der Urin unter Sicht*) abgegeben.
In einem halben Jahr werden 4 Urinproben genommen, für ein Jahr insgesamt 6 Urinproben.
*) Jemand "schaut zu", dass keine Manipulationen vorgenommen werden ;-)
Bei Auffälligkeiten unter Drogeneinfluss sind in jedem Fall Drogen-Abstinenznachweise über einen längeren Zeitraum vor der MPU erforderlich, normalerweise ein ganzes Jahr.
Am besten klärst Du mit fachlicher Unterstützung rechtzeitig vor Deiner MPU ab, in welchen Bereich Dein damaliges Konsumverhalten eingestuft wird (dringende Empfehlung: MPU-Erstgespräch)!
Einstufung (3 Bereiche):
a) Drogen-Gefährdung
Bei festgestellter Drogen-Gefährdung (nur Cannabis!) kann in Ausnahmefällen ein Zeitraum von einem halben Jahr ausreichen, in der Regel allerdings ein Jahr.
b) Drogen-Missbrauch
Der Nachweiszeitraum bei Drogen-Missbrauch liegt immer bei einem ganzen Jahr.
c) Drogen-Abhängigkeit
Bei festgestellter Drogen-Abhängigkeit sind in jedem Fall Abstinenznachweise über den Zeitraum von einem ganzen Jahr zu erbringen, in Ausnahmefällen auch länger erforderlich.
Heroin-Abhängigkeit
Zusätzlich zu den Abstinenznachweisen (Drogenfreiheitsnachweise) wird bei Heroin-Abhängigkeit auch Alkoholabstinenz gefordert, die über entsprechende Nachweise (ETG) belegt werden muss.
Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch
Bei Hinweisen auf Alkoholmissbrauch, Suchtverlagerung oder unkontrolliertem Alkoholkonsum sind ebenfalls zusätzlich Alkohol-Abstinenznachweise zu erheben.
Ablauf des Nachweisprogramms
Die Abstinenznachweise können über Urin- oder Haaranalysen erfolgen.
Im Labor werden folgende Substanzen getestet: Amphetamine, Kokain, Opiate, Benzodiazepine, Cannabinoide und Methadon.
Außerdem wird der Kreatinin-Wert festgestellt (zeigt an, ob der Urin verdünnt ist – dies könnte ein Manipulationsversuch sein).
Bei Hinweisen auf Opiat-/Opioidkonsum werden mindestens die folgenden weiteren Substanzen überprüft:
Buprenorphin, Norbuprenorphin, Tilidin, Nortilidin, Oxycodon, Tramadol, O-Desmethyltramadol, Fentanyl und Norfentanyl.
Falls ein Verdacht auf Umgang mit synthetischen Cannabinoiden (Spice Produkte) bzw. Designer-Amphetamin (Badesalz-Drogen) oder Missbrauch von psychoaktiven Medikamenten bzw. Suchtverlagerung besteht, können weitere Drogenklassen oder Medikamentengruppen (z. B. Antidepressiva, Neuroleptika, Barbiturate, Hypnotika, Sedativa etc.) von Relevanz sein und eine anlassbezogene Beauftragung des Labors erfordern.
Das Nachweisprogramm darf nur über anerkannte Labore (zertifiziert nach ISO 17025) oder Begutachtungsstellen erfolgen.
Haaranalysen
Bei der Haaranalyse wird jeweils ein 6 cm langer Haarstrang untersucht.
Man geht von einem Haarwachstum von 1 cm pro Monat aus.
Somit können 6 cm lange Haare die vergangenen 6 Monate rückwirkend belegen.
Für ein Jahr werden dementsprechend 2 Haarproben benötigt.
Es dürfen nur unbehandelte Haare verwendet werden (z. B. kein Färben, Tönen, Bleichen).
Urinscreenings
Zum Nachweis über Urinscreenings wird ein Vertrag (Abstinenzvertrag) abgeschlossen.
Die Probe-Entnahme erfolgt kurzfristig und unvorhersehbar, d. h. dass man kurzfristig zum Termin einbestellt wird und innerhalb von 24 Stunden erscheinen muss.
Nach Ausweiskontrolle wird der Urin unter Sicht abgegeben.
In einem Zeitraum von 6 Monaten werden 4 Urinproben genommen, für ein Jahr insgesamt also mindestens 6 Urinproben.
Die sehr wichtige Beachtung keine Nachweislücke bis zur MPU entstehen zu lassen,
kann nicht oft genug betont werden.
Die Nachweise bei Alkohol und Drogen sollten daher über den erforderlichen Zeitraum lückenlos bis zur MPU geführt werden!
Das bedeutet, Du brauchst eine gute Planung im Vorfeld.
Nachweislücke
Nachweislücken werden bei der MPU nur in seltenen Fällen akzeptiert, z. B. dürfen zwischen dem letzten Nachweis und dem MPU-Termin höchstens einige Wochen liegen.
Auch wenn nach den neuen CTU-Kriterien ein Zeitraum ohne Nachweise von bis zu 4 Monaten vor der MPU – mit plausibler Begründung – akzeptiert werden darf, empfehlen wir sicherheitshalber, immer lückenlose Nachweise vorzulegen.
Die Termine für die Haaranalysen kannst Du mit der entsprechenden Stelle selber vereinbaren.
Eine Liste der akkreditierten Labore und sonstigen "Entnahmestellen" kannst Du bei uns anfordern.
Urinkontroll-Programm
Das Urinkontrollprogramm läuft unter strengen Vorgaben ab.
Die entnehmende Stelle legt dies im Vertrag mit Dir fest und gibt Dir ein Merkblatt heraus.
Besondere Bedingungen gelten beispielsweise bei der Verfügbarkeit (Urlaubszeiten und Krankheit müssen umgehend mitgeteilt werden, Urlaubszeiten sind begrenzt etc.)
Beim Versäumen eines Termins wird das komplette Programm abgebrochen, ebenso bei positivem Befund oder Manipulationsversuch.
Der Verzicht auf bestimmte Getränke bei Alkoholauffälligkeiten (z. B. sog. alkoholfreies Bier) oder Lebensmittel bei Drogenauffälligkeiten (z. B. Mohnprodukte) sollte laut den Empfehlungen eingehalten werden.
Dies gilt für Haaranalysen sowie Urinkontrollen.
Abschlussbericht
Nach Abschluss des Abstinenzprogramms erhältst Du einen Abschlussbericht zur Vorlage bei der MPU.
Manche Stellen schicken zusätzlich auch die einzelnen Ergebnisse zu.
Übrigens:
Die Kosten für die Nachweise sind nicht festgeschrieben und können sehr variieren. Du kannst die Kosten bei den entsprechenden Stellen im Vorfeld erfragen und Preise vergleichen.
ETG ist die Abkürzung von Ethylglucuronid.
Es handelt sich um ein Abbauprodukt des Alkohols, das nach vorangegangenem Alkoholkonsum im Körper nachweisbar ist und den Konsum zuverlässig belegt.
Im Blut kann ETG einige Stunden nachgewiesen werden, im Urin dagegen beträgt die Nachweismöglichkeit bereits mehrere Tage rückwirkend.
Einen eindeutigen und längerfristigen Nachweis des Abbauprodukts ETG erreicht man über eine Haaranalyse.
Mit einem Haarabschnitt von 3 cm Länge kann über einen Zeitraum von 3 Monaten rückwirkend festgestellt werden, ob innerhalb dieser 3 Monate Alkoholkonsum stattgefunden hat.
Bei einer MPU wegen Alkoholauffälligkeit(en) spielt ETG eine wichtige Rolle.
Alkoholverzicht bzw. Alkoholabstinenz kann nur über solch ein Urinkontrollprogramm oder den Haaranalysen bei einem dafür anerkannten (akkreditierten) Institut / Labor belegt werden.
Dabei werden die Proben speziell auf das Abbauprodukt ETG untersucht.
Bei Alkohol-Gefährdung brauchen keine Abstinenznachweise geführt werden.
Hier genügen über einen längeren Zeitraum hinweg (alle 4 - 6 Wochen, oder noch seltener) kontrollierte Blut- und Leberwerte:
GGT, GOT, GPT = Leberwerte
MCV = Blutwert
CDT (einmalig kurz vor der MPU kontrollieren lassen)
Übrigens:
Natürlich kann man sich auch für einen freiwilligen Alkoholverzicht entscheiden,
trotz Einstufung im Bereich der Alkohol-Gefährdung.
In diesem Fall muss allerdings der Alkoholverzicht über anerkannte Abstinenznachweise belegt werden, siehe unter dem Punkt "Nachweise bei Alkohol".
Mittlerweile spielen für viele Begutachtungsstellen die Leber- und Blutwerte kaum noch eine Rolle. Nur in wenigen Fällen ist ein Nachweis mit diesen Werten dennoch angebracht.
Nicht vergessen: Unbedingt möglichst lange vor Deinem MPU-Termin ein MPU-Erstgespräch vereinbaren: 0541-1819852 oder 0170-5262614
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